Wie? Was? Wo?

Papierkram ist oft kompliziert und frisst Zeit. Wir unsterstützen Sie.

Welche Themen interessieren Sie?

Infos, Tipps, Richtlinien.

Für Pflegebedürftige, die von Ihren Angehörigen zu Hause gepflegt werden und Geldleistung erhalten (§37, Absatz 3 SGBXI) bieten wir einen Beratungseinsatz an. Darüber hinaus können Sie auch eine Pflegeüberleitung in Anspruch nehmen. Dies bedeutet, dass wir Sie bei einem Krankenhausaufenthalt auf Wunsch im Krankenhaus besuchen und das Wichtigste dort abklären. Die Menschen sind individuell und wir wissen, dass jedes Anliegen ebenso individuell ist. Deshalb freuen wir uns immer, Ihre Fragen persönlich zu beantworten. 

Kosten
Erstattung
Zuschuss

Planung Dokumentation Standards

 Gesetze
Gelder
Links

v

Ablauf
Organisation
Treffen

Schulung
für
Angehörige

Die Dokumentation erfolgt durch eine Pflegemappe vor Ort im Haushalt des Kunden. Alle Daten des Kunden so wie der Pflegeverlauf werden in einem standardisierten Pflegedokumentationssystem festgehalten. Dieses beinhaltet folgende Formblätter:

  • Deckblatt mit allen wichtigen Telefonnummern
  • Stammblatt mit allen relevanten persönlichen Daten des Kunden
  • Pflegeanamnese
  • Pflegeplanung und die erforderlichen Formulare werden im Büro  des Pflegedienstes aufbewahrt
  • Leistungserfassung
  • Durchführungskontrolle
  • ggf. ärztliche Verordnung, Therapieplan, Medikamentenplan
  • ggf. Überwachungsbögen
  • Pflegeüberleitungsbogen (z. B. bei Krankenhausaufnahme)

Die Pflegeplanung wird nach wenigen Wochen erstellt. Diese bewirkt, dass die Pflege zielorientiert durchgeführt wird. Durch regelmäßige Kontrolle der Maßnahmen und Ziele, werden die Veränderungen rascher bemerkt, die Maßnahmen können entsprechend angepasst werden.

Die Behandlungspflege wird nach Standards gemäß dem neuesten pflegerischen Stand ausgeführt. Die Grundpflege wird nach Ihren und nach den Wünschen der Bezugspersonen ausgeführt, so fern diese nicht den Grundlinien der aktuellen Pflegerichtlinien widersprechen. Der Pflegeablauf wird dokumentiert, so dass jede Pflegekraft nachlesen kann, was bei dem jeweiligen Kunden zu tun ist. Für den Kunden gibt dies die Sicherheit, dass jede Pflegekraft über die Einzelheiten der Versorgung informiert ist.

Aktuelle Gesetze in der Pflege

Das Pflegestärkungsgesetz verbessert die Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Hilfreiche Informationen finden Sie direkt beim Bundesgesundheitsministerium.

Finanzielle Unterstützung

Gegebenenfalls können die durch die Inanspruchnahme unserer Dienste anfallenden Kosten von einen der folgenden Träger vollständig oder teilweise übernommen werden:

Krankenkasse
Pflegekasse
Unfallversicherung
Sozialamt

 

Wichtige Links externer Anbieter zum Thema Pflege:

Pflegegrad 1 – Was bringt eine Beantragung
Anrechung Ihrer Pflegezeit auf die Rente im Alter
So können Sie einen Pflegegrad beantragen
Hilfsmittel: Tipps, Infos, Beantragung

beratung-organisation

Besprechung ohne Zeitdruck

Wir nehmen uns ausreichend Zeit für Sie, damit Sie selbst und auch wir vom Pflegedienst ganz genau Ihre Situation einschätzen können, bevor wir starten.

Der Ablauf vom ersten Besuch bis hin zur Betreuung
Der Erstbesuch wird in der Regel durch eine verantwortliche Pflegefachkraft übernommen. Während dieses Besuches wird alles Wichtige mit dem Kunden und eventuell mit dessen Bezugspersonen besprochen:

  • Welche Leistungen sollen erbracht werden?
  • Zu welcher Uhrzeit?
  • Wie oft am Tag / in der Woche?
  • Welche Pflegekraft kommt? Wer vertritt diese?
  • Was wird zur Pflege benötigt?
  • Welche zusätzliche Hilfe wird noch benötigt?
  • Wie können die Angehörigen entlastet werden?
  • Wer übernimmt die Kosten und wie beantrage ich ggf. die Kostenübernahme?

Dieses Gespräch ist sehr wichtig. Nur wenn alle Beteiligten das Gefühl haben, dass alle Fragen erstmal geklärt sind, sollte das Gespräch beendet werden. Vor allem die Angehörigen haben oft sehr viele Fragen, sind ängstlich oder skeptisch. Wird die Versorgung zu Hause auch wirklich gelingen? Habe ich wirklich rund um die Uhr einen Ansprechpartner, wenn unvorhergesehene Probleme auftauchen? Hier gilt es Vertrauen aufzubauen, damit die Versorgung wirklich gelingt.

Die Pflege oder Versorgung übernimmt dann eine geeignete Pflegekraft gegebenenfalls unter Einbeziehung der Bezugsperson. Durch ein kleines überschaubares Pflegeteam profitieren Sie als Kunden und Ihre Bezugspersonen von einer verlässlichen Bezugspflege.

Bei regelmäßigen Übergaben und Dienstbesprechungen werden Probleme bei der Pflege oder Versorgung erörtert und nach Lösungen gesucht.

Fortbildungen und Hospitationen dienen dazu, das Fachwissen zu vertiefen oder zu erneuern. Jeder Mitarbeiter ist zu diesen Maßnahmen verpflichtet.

Pflegeschulung für die Pflege Zuhause

Wir schulen Angehörige und Pflegepersonen für die Pflege Zuhause
Kurse für pflegende Angehörige – hier lernen Sie die Grundregeln der Pflege
Die Kosten hierfür übernimmt die Krankenkasse, beziehungsweise die Pflegekasse
Anleitung: Lifter, künstliche Ernährung, Lagerung, …

Im folgenden finden Sie Informationen für die Schulung in der häuslichen Umgebung nach § 45 (1) S3 SGB XI.

 

1. Ziel des Schulungsangebots

1. Ziel des Schulungsangebots
– Individuelle, zielgerichtete Beratung in der häuslichen Pflegesituation
– Bezogen auf die spezifische Pflegesituation
– Insbesondere für Pflegepersonen, die aufgrund ihres Alters, wegen
Krankheit oder sonstiger Belastungen nicht in der Lage sind, an einem
Pflegekurs teilzunehmen

2. Gemeinsame Zielerarbeitung

Ziele zu den einzelnen Arbeitsschwerpunkten werden festgelegt und ganzheitlich
betrachtet. Wichtige Schwerpunkte können z. B. sein:
– Durchführung der Grundpflege
– Prophylaxe und Krankenbeobachtung
– Spezielle Pflegeproblematik bei Erkrankungen wie zum Beispiel
Demenz, Apoplex, Krebs, Morbus Parkinson, Multiple Sklerose, AIDS
– Medikamentengabe und Verabreichung
– spezielle Lagerungen und Transfers
– Ernährung einschließlich Sonderformen wie Sondenernährung
– Umgang mit Inkontinenzprodukten
– Unterweisung im Gebrauch von Hilfsmitteln
– Krankheitsbewältigung
– Gesundheit der Pflegeperson

3. Unterstützung der Zielerreichung

– Vermittlung von spezifischen Informationen für den Pflegebedürftigen/
die Pflegeperson
– konkrete Anleitung in pflegerischen Situationen
– Umgang mit Hilfsmitteln
– Vertiefung der pflegerischen Fähig- und Fertigkeiten

4. Bewertung und Einschätzung

– Feedback des Pflegebedürftigen/der Pflegeperson
– Selbstbewertung der Pflegeperson
– Reflexion der Lerninhalte
– Klärung noch offener Fragen

5. Überprüfung der Zielerreichung

– Sicherung der in der Schulung vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten
am Ende der Schulungseinheit

schulung-angehoerige