Pflegeschulung für die Pflege Zuhause
- Wir schulen Angehörige und Pflegepersonen für die Pflege Zuhause
- Kurse für pflegende Angehörige – hier lernen Sie die Grundregeln der Pflege
- Die Kosten hierfür übernimmt die Krankenkasse, beziehungsweise die Pflegekasse
- Anleitung: Lifter, künstliche Ernährung, Lagerung, …
Informationen für die Schulung in der häuslichen Umgebung nach § 45 (1) S3 SGB XI
1. Ziel des Schulungsangebots
– Individuelle, zielgerichtete Beratung in der häuslichen Pflegesituation
– Bezogen auf die spezifische Pflegesituation
– Insbesondere für Pflegepersonen, die aufgrund ihres Alters, wegen
Krankheit oder sonstiger Belastungen nicht in der Lage sind, an einem
Pflegekurs teilzunehmen
2. Vorteile von Schulungen in der Häuslichkeit
– Direkte Unterweisung in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen
– Zielgerichtetes Erkennen und Verbessern von individuellen
Problemsituationen
– Unterweisung in speziellen Pflegetätigkeiten
– Unterweisung im Gebrauch von individuellen Hilfsmitteln, etc.
3. Schulungsperson
– Generell werden nur kompetente und motivierte Pflegefachkräfte mit
mindestens zweijähriger Berufserfahrung in der häuslichen Pflege für die
Schulung in der häuslichen Umgebung eingesetzt.
– Ziel ist, dass die Pflegefachkraft eine Zusatzqualifikation aufweist (z.B. in
den Bereichen Schulung, Anleitung, Beratung oder als Verantwortliche
Pflegedienstleitung).
– Durch kontinuierliche Fortbildung sind die Pflegekräfte in der Lage, auch
aktuelle medizinisch-pflegerische Erkenntnisse in die
Schulungsmaßnahmen mit einzubeziehen.
4. Verbreitung der Schulungsangebote in der häuslichen Umgebung
– Im Rahmen der Pflegeeinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI
– Während des Erstgesprächs mit dem Leistungserbringer (bei
Sachleistungsbeziehern)
– Durch alle Mitarbeiter-/innen des Leistungserbringers (z. B. im Rahmen
ihrer pflegerischen Tätigkeit)
– Durch Öffentlichkeitsarbeit generell
– Durch Medien der AOK/LKK – Pflegekassen und der Leistungserbringer,
etc.
5. Durchführung der Schulung
Die Schulung unterteilt sich in folgende Prozessphasen:
1. Einschätzung
– Kontaktaufnahme
– Wissensstand des Pflegebedürftigen/der Pflegeperson über die
pflegerische Situation
– zugrundeliegendes Pflegeverständnis des Pflegebedürftigen sowie der
Pflegeperson
– Pflegesituation, Wohnsituation und soziales Umfeld (Probleme und
Ressourcen)
2. Gemeinsame Zielerarbeitung
Ziele zu den einzelnen Arbeitsschwerpunkten werden festgelegt und ganzheitlich
betrachtet. Wichtige Schwerpunkte können z. B. sein:
– Durchführung der Grundpflege
– Prophylaxe und Krankenbeobachtung
– Spezielle Pflegeproblematik bei Erkrankungen wie zum Beispiel
Demenz, Apoplex, Krebs, Morbus Parkinson, Multiple Sklerose, AIDS
– Medikamentengabe und Verabreichung
– spezielle Lagerungen und Transfers
– Ernährung einschließlich Sonderformen wie Sondenernährung
– Umgang mit Inkontinenzprodukten
– Unterweisung im Gebrauch von Hilfsmitteln
– Krankheitsbewältigung
– Gesundheit der Pflegeperson
3. Unterstützung der Zielerreichung
– Vermittlung von spezifischen Informationen für den Pflegebedürftigen/
die Pflegeperson
– konkrete Anleitung in pflegerischen Situationen
– Umgang mit Hilfsmitteln
– Vertiefung der pflegerischen Fähig- und Fertigkeiten
4. Bewertung und Einschätzung
– Feedback des Pflegebedürftigen/der Pflegeperson
– Selbstbewertung der Pflegeperson
– Reflexion der Lerninhalte
– Klärung noch offener Fragen
5. Überprüfung der Zielerreichung
– Sicherung der in der Schulung vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten
am Ende der Schulungseinheit
6. Abschluss der Schulung
- Erstellen des Schulungsprotokolls (Formular Anlage 3)
- Übergabe einer Infomappe mit folgendem Inhalt:
– Schulungsprotokoll (Anlage 3)
– Individuell zusammengestellt Materialien zur Pflege
– Informationen/Angebote des Leistungserbringers und
sonstiger Hilfeangebote
– Informationen über Pflegehilfsmittel
– Diverse Informationsbroschüren zum Thema häusliche Pflege